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   VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18   

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https://dejure.org/2018,39497
VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18 (https://dejure.org/2018,39497)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.11.2018 - 10 B 1900/18 (https://dejure.org/2018,39497)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. November 2018 - 10 B 1900/18 (https://dejure.org/2018,39497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB IX a.F. § 88 Abs. 3, SGB IX § 171 Abs. 4, SGB IX § 171 Abs. 3, SGB IX a.F. § 88 Abs. 4
    Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis; Integrationsamt; Kündigung; Rechtsschutzinteresse; schwerbehinderter Arbeitnehmer; Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18
    Auch einer etwaigen Aufhebung der Zustimmungsentscheidung durch den Widerspruchsausschuss oder ein Gericht komme solange keine - arbeitsrechtliche - Bedeutung zu, wie diese Entscheidung nicht bestands- bzw. rechtskräftig sei (BAG, Urteil vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 991/11 -, BAGE 145, 199, juris).

    Von den anderen Oberverwaltungsgerichten, die die gegenteilige Auffassung vertreten (vergleiche hierzu die vom Hamburgischen OVG in seinem oben genannten Beschluss vom 19. Mai 2015, juris Rn. 4, genannten Fundstellen), sind dem Senat keine nach dem klarstellenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2013 (a.a.O.) ergangene Entscheidungen bekannt.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18
    Der Senat hat bereits in seinem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 9. Oktober 2013 unter Hinweis auf die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 12 S 3214/11 -, ESVGH 62, 151, juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/02 -, juris) die Auffassung vertreten, eine unter Anwendung der Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch erteilte Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten (oder - wie hier - einem diesen gleichgestellten) Arbeitnehmer, werde nicht mit den üblichen Mitteln der Verwaltungsvollstreckung vollstreckt.
  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 56/15

    Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zustimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18
    Aufgrund dieser Erwägungen hat mittlerweile auch das Hamburgische OVG seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben und sich der vom Senat schon immer vertretenen Rechtsansicht angeschlossen (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15 -, DVBl 2015, 1203, juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18
    Teilweise wird demgegenüber in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, für einen verwaltungsgerichtlichen Eilantrag gegen eine Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes fehle es nicht an einem Rechtsschutzinteresse, weil hierfür ausreichend sei, dass die Arbeitsgerichte eine entsprechende vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei der Entscheidung berücksichtigen würden, ob eine Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Entscheidung bestehe (so etwa Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1997 - Bs IV 312/96 -, juris).
  • OVG Bremen, 07.08.2001 - 2 B 257/01

    Außerordentliche Kündigung eines psychisch kranken Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18
    Teilweise wird demgegenüber in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, für einen verwaltungsgerichtlichen Eilantrag gegen eine Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes fehle es nicht an einem Rechtsschutzinteresse, weil hierfür ausreichend sei, dass die Arbeitsgerichte eine entsprechende vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei der Entscheidung berücksichtigen würden, ob eine Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Entscheidung bestehe (so etwa Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1997 - Bs IV 312/96 -, juris).
  • VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei beantragter aufschiebenden Wirkung gegen die

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18
    Da der Arbeitgeber nach erteilter Zustimmung innerhalb einer Frist von einem Monat die Kündigung erklären muss (§ 171 Abs. 3 SGB IX; § 88 Abs. 3 SGB IX a.F.), würde die erteilte Zustimmung zur Kündigung obsolet, wäre der Arbeitgeber aufgrund einer etwa ergangenen Anordnung der aufschiebenden Wirkung gehindert, die Kündigung auszusprechen, oder würde eine bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 10 B 1712/13 -, juris).
  • RG, 18.03.1897 - IV 312/96

    Reliktenkassen.

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18
    Teilweise wird demgegenüber in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, für einen verwaltungsgerichtlichen Eilantrag gegen eine Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes fehle es nicht an einem Rechtsschutzinteresse, weil hierfür ausreichend sei, dass die Arbeitsgerichte eine entsprechende vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei der Entscheidung berücksichtigen würden, ob eine Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Entscheidung bestehe (so etwa Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1997 - Bs IV 312/96 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 12 B 1326/19

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Anordnung der

    - 12 CS 09.2691 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N.; grundsätzlich verneinend etwa: Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 10 B 1900/18 -, juris Rn. 3, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 10. Januar 2012 - 12 S 3214/11 -, juris Rn. 2 ff. und ausdrücklich unter Änderung der vorangegangenen Rechtsprechung: OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15 -, juris Rn. 3 ff. jeweils m. w. N.

    -10 B 1900/18 -, juris Rn. 3 m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 12 B 754/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

    Bejahend etwa: OVG Bremen, Beschluss vom 7. August 2001 - 2 B 257/01 -, juris Leitsatz 1., Bayer. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N.; grundsätzlich verneinend etwa: Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 10 B 1900/18 -, juris Rn. 3, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 10. Januar 2012 - 12 S 3214/11 -, juris Rn. 2 ff. und ausdrücklich unter Änderung der vorangegangenen Rechtsprechung: OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15 -, juris Rn. 3 ff. jeweils m. w. N.

    Da der Arbeitgeber nach erteilter Zustimmung innerhalb einer Frist von einem Monat die Kündigung erklären muss (§ 171 Abs. 3 SGB IX), würde die erteilte Zustimmung zur Kündigung obsolet, wäre der Arbeitgeber aufgrund einer etwa ergangenen Anordnung der aufschiebenden Wirkung gehindert, die Kündigung auszusprechen, oder würde eine bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2018 -10 B 1900/18 -, juris Rn. 3 m. w. N.

  • VG Berlin, 11.07.2023 - 22 L 116.23

    Schwerbehindertenkündigung: Eilantrag vor VG Berlin gescheitert

    Das Gericht schließt sich in dieser Frage der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung an (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 12. Juli 2019 - 12 B 754/19 - und vom 14. November 2019 - 12 B 1326/19 -, VGH Kassel, Beschluss vom 7. November 2018 - 10 B 1900/18 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15 -, VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Januar 2012.

    Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2018 -10 B 1900/18 -, juris Rn. 3 m. w. N.

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 3 B 266/22

    Kündigung; Schwerbehinderter Mensch; Zustimmungserklärung; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, dass erst auf eine "rechtskräftige Versagung der Zustimmung" durch die Arbeitsgerichte "Bedacht zu nehmen" sei, lässt sich nur so verstehen, dass auch im Verfahren auf vorläufige Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers eine Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamtes nur für den Fall von den Arbeitsgerichten zu berücksichtigen sein soll, dass die Aufhebung unanfechtbar und damit die Zustimmungserklärung unumkehrbar unwirksam geworden ist (HessVGH, Beschl. v. 7. November 2018 - 10 B 1900/18 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
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